Probearbeiten trotz Krankschreibung - das sollten Sie beachten


Foto von calder-b auf Unsplash
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Probearbeiten trotz Krankschreibung - das sollten Sie beachten

 

Wenn Sie krankgeschrieben sind und zum Probearbeiten aufgefordert werden, befinden Sie sich in einer schwierigen Situation. Es stellt sich die Frage, ob es erlaubt ist, trotz der Krankschreibung zu arbeiten oder das Probearbeiten aufzunehmen und welche Konsequenzen damit verbunden sein können.

 

Bei einer Krankschreibung sollten Sie beachten

 

• Nachdem Sie zum Arzt gegangen sind und sich krank fühlen, wird festgestellt, dass Sie sich unbedingt schonen und gegebenenfalls im Bett liegen sollten. Der Arzt gibt Ihnen eine Krankschreibung und es ist wichtig, dass Sie seine Anweisungen befolgen.

 

• Es ist erforderlich, dass Sie sowohl Ihrem Arbeitgeber als auch Ihrer Krankenversicherung unverzüglich mitteilen, dass Sie krankgeschrieben sind. Sie haben drei Werktage Zeit, um die Krankmeldung beim Arbeitgeber einzureichen.

 

• Wenn Sie eine Krankschreibung erhalten haben, sollten Sie auf jeden Fall auf sich aufpassen und keine körperliche Anstrengung auf sich nehmen. Wenn möglich, sollten Sie das Haus nicht verlassen.

 

• Wenn Sie krankgeschrieben sind, gibt es Ausnahmen, bei denen Sie als Arbeitnehmer dennoch das Haus verlassen dürfen. Dazu gehören Arztbesuche, der Kauf von Medikamenten sowie wichtige Einkäufe wie Lebensmittel.

 

Aufs Probearbeiten verzichten

 

• Wenn Ihnen während Ihrer Krankschreibung eine Probearbeit angeboten wird, sollten Sie diese Möglichkeit unbedingt ablehnen. Es empfiehlt sich, auch das Arbeitsamt darüber zu informieren, damit dieses dem Arbeitgeber mitteilt, dass Sie rechtmäßig krankgeschrieben sind.

 

• Es ist empfehlenswert, dass Sie persönlich (telefonisch) mit dem Arbeitgeber in Kontakt treten und um eine Verlegung des Probearbeitstermins bitten. Dabei sollten Sie ihm erklären, dass Sie krank sind und erst genesen müssen.

 

Arbeiten trotz Krankheit

 

• Wenn Sie trotz einer Krankmeldung zum Probearbeiten gehen, riskieren Sie den Verlust Ihres Versicherungsschutzes durch die Krankenkasse.

 

• Im schlimmsten Fall können Ihnen die Behandlungskosten, die durch Ihre Krankheit entstanden sind, in Rechnung gestellt werden, wenn Sie trotz Krankmeldung arbeiten.

 

• Bei einem tatsächlichen Arbeitsunfall sind Sie nicht krankenversichert, da Sie als krank gelten und sich strafbar machen. Ebenso kann der Arbeitgeber strafrechtlich belangt werden, wenn er Ihnen trotz Krankmeldung das Arbeiten gestattet.